Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling Austria GmbH (Grayling) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling legen die Rechte und Pflichten der Grayling fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Grayling geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Grayling schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Grayling wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Grayling noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Grayling alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Grayling den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Grayling angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Grayling zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Grayling werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Grayling verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Grayling im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Grayling geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Grayling ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Grayling gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Grayling ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Grayling vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Grayling berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Grayling, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Grayling in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Grayling. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Grayling Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Grayling Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Grayling hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Grayling für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Grayling vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Grayling ausgeschlossen.

6.2. Grayling gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Grayling eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Grayling von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Grayling behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Grayling durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Grayling den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Grayling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grayling kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Grayling möglich. Grayling kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Grayling haftet für alle durch von Grayling oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Grayling verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Grayling vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Grayling.

10. Geheimhaltung
Grayling verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Grayling und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Grayling zuständige Gericht als vereinbart. Grayling ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Datenschutzerklärung

Grayling nimmt Datenschutz ernst

Datenschutz und Transparenz ist uns immer ein zentrales Anliegen gewesen und als Unternehmen mit Sitz in Wien unterliegen wir seit jeher den strengen österreichischen Datenschutzbestimmungen.

Per 25. Mai 2018 trat EU-weit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Verordnung hat vor allem zum Ziel, Nutzern von Internetdiensten einen einheitlichen und starken Datenschutz sicherzustellen.

Was heißt das für Sie als Kunde, Journalist oder Medienpartner?


Grayling Datenschutzerklärung
Grayling Austria GmbH ist Teil der Unternehmensgruppe Huntsworth plc (Huntsworth Group).

Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie wir die über Sie erfassten personenbezogenen Daten (hier auch als „Informationen“ bezeichnet) verwenden. Sie beschreibt:

  • welche Informationen wir über Sie sammeln;
  • wie wir Ihre Daten verwenden;
  • mit wem wir Ihre Informationen teilen;
  • Ihre Rechte in Bezug auf die Nutzung Ihrer Daten;
  • wie lange wir Ihre Informationen aufbewahren, und
  • wie Sie uns erreichen können.


1. Welche Informationen erfassen wir über Sie?

Bei Erfassung Ihrer Kontaktdaten in unserer Kontaktverwaltung werden ausschließlich die minimal notwendigen Daten (Kontaktdaten und die Information, auf welchem Wege die Verwendung dieser Daten autorisiert wurde) gespeichert.

Bei Nutzung unserer Website erfassen wir Informationen über Sie,

  • wenn Sie sich bei uns registrieren, um sich bei uns zu bewerben;
  • wenn Sie eine Anfrage zu unseren Dienstleistungen stellen;
  • wenn Sie freiwillig an Kundenbefragungen teilnehmen, Feedback geben und an Gewinnspielen teilnehmen oder sich in unsere Kontaktlisten (z.B. für die Einladung zu Events etc.) eintragen lassen;
  • indem wir zur Analyse Ihres Nutzungsverhaltens auf unserer Website Cookies verwenden (weitere Informationen über unsere Cookie-Richtlinie finden Sie weiter unten) und
  • indem wir Ihr Nutzungsverhalten auf unserer Website (einschließlich Informationen darüber, aus welchem Land Sie sich eingeloggt haben, welche Seiten Sie besucht haben und wie lange Sie unsere Website genutzt haben) mit einem Drittanbieter-Service (z.B. Google Analytics) analysieren.


2. Wie verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre Informationen zu folgenden Zwecken:

  • Wir bearbeiten Ihre Anfrage nach Informationen über unser Unternehmen und senden Ihnen, wenn Sie damit einverstanden sind, per Mail weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen, von denen wir glauben, dass sie für Sie von Interesse sein könnten.


Wir stützen uns bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf eine der folgenden Rechtsgrundlagen (situationsbezogen):

  • Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten, diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen;
  • Verarbeitung von Daten, um eine Vereinbarung mit Ihnen abzuschließen oder die von Ihnen gewünschten Schritte vor Vertragsabschluss durchzuführen;
  • Wahrung unserer legitimen Geschäftsinteressen bei der Bereitstellung und Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen;
  • Einhaltung unserer gesetzlichen Verpflichtungen und um unsere gesetzlichen Rechte zu begründen, auszuüben oder zu verteidigen; und gegebenenfalls aus anderen Gründen zu Zwecken, die Sie mit uns gesondert vereinbart haben.


3. An wen geben wir Ihre Informationen weiter?

Bei Speicherung Ihrer Kontaktdaten in unserer Kontaktverwaltung erfolgt die Datenhaltung ausschließlich in einer cloudgestützten Branchenlösung am Standort Wien.

Bei Nutzung unserer Website

Wir geben Daten – mit Ihrer Zustimmung – gegebenenfalls an folgende Dritte weiter:

  • Daten-Verarbeiter, die unsere Partner und Lieferanten sind und uns ihre Dienstleistungen anbieten;


Einige dieser Dienstleister haben ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unter anderem in den Vereinigten Staaten von Amerika, China, Hongkong, Singapur, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Kenia und Russland.

Wenn wir Ihre Daten aus dem EWR-Raum in ein Land außerhalb des EWR übertragen, werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Daten zu schützen: (i) der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Dritten, die Klauseln enthält, die gemäß der EU-Kommission einen angemessenen Schutz für Ihre Informationen bietet. Eine Vorlage dazu finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/data-transfers-outside-eu/model-contracts-transfer-personal-data-third-countries_de; oder (ii) andernfalls wird sichergestellt, dass Informationen nur an Dritte in Hoheitsgebieten weitergegeben werden, in denen die EU-Kommission festgestellt hat, dass sie einen angemessenen Schutz für Ihre persönlichen Informationen bieten.

4. Welche Rechte haben Sie in Bezug auf unsere Nutzung Ihrer Daten?

Sie haben datenschutzrechtliche Rechte in Bezug auf die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich

  • dem Recht auf Auskunft zu den von uns gespeicherten Informationen (indem Sie eine Anfrage an datenschutz.at@grayling.com senden);
  • dem Recht auf Aktualisierung und Ergänzung Ihrer Daten, wenn diese ungenau oder unvollständig sind;

  • dem Recht, bestimmten Nutzungen Ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich der Direktvermarktung und -verarbeitung auf der Grundlage legitimer Interessen und der Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen oder historischen Forschung und Statistik aus Gründen, die sich auf Ihre besondere Situation beziehen, zu widersprechen;
  • dem Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen oder deren Verwendung einzuschränken (z.B. können Sie, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, verlangen, dass wir Ihre Daten löschen, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind);
  • dem Recht, Ihre Einwilligung in die Nutzung Ihrer Daten zu widerrufen;
  • dem Recht, eine Kopie der Informationen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, für Ihre eigenen Zwecke anzufordern (oft als Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit bezeichnet); und
  • dem Recht, eine Beschwerde bei der für Sie zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen.


Wenn Sie sich bei uns angemeldet haben oder zugestimmt haben, auf einer Kontaktliste zu stehen, um Informationen von uns zu erhalten, können Sie jederzeit die Löschung beantragen – entweder indem Sie jenen Abmeldelink verwenden, der in allen unseren elektronischen Mitteilungen enthalten ist, oder indem Sie eine E-Mail an datenschutz.at@grayling.com senden.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben oder diese ausüben möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail datenschutz.at@grayling.com – weitere Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie in Abschnitt 7.

5. Wie lange bewahren wir Ihre Daten auf? Personenbezogene Daten von Mitarbeiter/innen und Freiberufler/innen werden nicht länger als nötig gespeichert, der jeweilige Zeitraum wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verjährungsfristen festgelegt.

Entsprechend unserer Richtlinie werden Bewerbungen ein Jahr nach ihrer Einreichung vernichtet, sofern sie nicht zu einem Stellenangebot geführt haben. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, "um einen Vertrag zu erfüllen", kann die lokale Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung auf Elemente der Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, Anwendung finden.

Alle anderen in Abschnitt 2 genannten Informationen werden nicht länger als nötig aufbewahrt und unter Bezugnahme auf die geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen oder anderweitig zwischen uns vereinbart. Um sicherzustellen, dass Ihre Daten nicht länger als unbedingt erforderlich gespeichert werden, überprüfen wir unsere Aufbewahrungsrichtlinien und unsere relevanten Datenbestände regelmäßig,

6. Wie können Sie uns erreichen?
Falls Sie zu dieser Datenschutzerklärung oder zu den von uns gespeicherten Informationen über Sie Fragen haben, können Sie uns so kontaktieren:

  • per E-Mail an datenschutz.at@grayling.com
  • per Post an Grayling Austria GmbH, z. H. der Geschäftsführung, Siebensterngasse 31, 1070 Wien, Österreich


Anfragen von außerhalb der Europäischen Union können ebenfalls über den oben genannten E-Mail- oder Postweg gestellt werden.

7. Änderungen an dieser Datenschutzerklärung
Wir überprüfen unsere Datenschutzerklärung regelmäßig und werden alle Aktualisierungen an dieser Stelle veröffentlichen. Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt am 31.08.2018 aktualisiert.

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