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Nutzungsbedingungen


1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling Austria GmbH (Grayling) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten von Grayling fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Grayling geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Grayling schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers widersprochen wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Grayling wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Grayling noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Grayling alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Grayling den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige Eingang (d.h. an den von Grayling angegebenen Terminen) aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Grayling zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Grayling werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Grayling verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Grayling im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Grayling geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Grayling ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Grayling gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Grayling ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Grayling vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Grayling berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. In Falle einer durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründeten Einstellung der Arbeit durch Grayling, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Grayling in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Grayling. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 8% des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Grayling Mitarbeitern werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Grayling Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Grayling hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Grayling für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Grayling vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Grayling ausgeschlossen.

6.2. Grayling gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Grayling eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Grayling von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Grayling behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Grayling durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Grayling den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Grayling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grayling kann in diesem Fall dem Auftraggeber die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Grayling möglich. Grayling kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Grayling haftet für alle durch von Grayling oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Grayling verrechnet grundsätzlich für Konzept-Präsentationen ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Grayling vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Grayling.

10. Geheimhaltung
Grayling verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Grayling und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Grayling zuständige Gericht als vereinbart. Grayling ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Costa Kreuzfahrten: Neubau und neue Routen für die Saison 2022/2023

Neue Ziele: Marokko, Israel, Ägypten und der Amazonas
Costa Toscana
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Pressemeldung, 08.04.2021

Genua/Wien, 8. April 2021 – Die italienische Traditionsreederei präsentiert die neuen Reiserouten von April 2022 bis April 2023, die ab Anfang nächster Woche in Reisebüros und auch online buchbar sind.

Costa Crociere hat neben den in den letzten Jahren erfolgreichen Reiserouten viele Neuigkeiten im Programm, um Neukunden von dieser Form des Reisens zu begeistern und auch die Stammkunden zu überraschen. Für ein optimales Kreuzfahrterlebnis sind längere Aufenthalte in einigen der gefragtesten Destinationen eingeplant. Es gibt ein neues Angebot für Landausflüge, um auch wenig bekannte, aber außerordentlich schöne Orte entlang der Routen zu entdecken. In allen Mittelmeerhäfen können Gäste erstmals an dem „Längsten Ausflug aller Zeiten“ teilnehmen, bei dem Orte besucht werden, die auf eigene Faust nur schwer zu erreichen sind. Das Erlebnis an Bord bekommt ein neues kulinarisches Highlight: Auf allen Reisen werden Menüs serviert, die einen Bezug zu den Reisezielen haben und vom italienischen Michelin-Starkoch Bruno Barbieri kreiert wurden.

Sommersaison 2022 - vier Costa Schiffe im Mittelmeer und vier im Nordland

Für die Sommersaison 2022 konzentriert sich das Angebot von Costa auf mediterrane und nordeuropäische Destinationen. Im Mai 2022 debütiert das neue Flaggschiff Costa Toscana im Mittelmeer und bietet einwöchige Kreuzfahrten zur Entdeckung Italiens, Frankreichs und Spaniens, mit einem langen Aufenthalt in Ibiza. Auch das Schwesterschiff Costa Smeralda fährt einwöchige Kreuzfahrten im westlichen Mittelmeer. Die Costa Smeralda und Costa Toscana sind die ersten Schiffe der Costa Flotte, die mit Flüssigerdgas (LNG) angetrieben werden, der fortschrittlichsten Schifffahrtstechnologie zur Reduzierung von Emissionen.  Auch die Costa Pacifica fährt mit ihren Kreuzfahrten in wunderschöne mediterrane Destinationen.

Drei weitere Schiffe der Costa Flotte verkehren im östlichen Mittelmeer mit einwöchigen Reiserouten. Gäste der Costa Deliziosa entdecken die griechische Inselwelt und verbringen dabei einen ganzen Tag und eine Nacht auf Mykonos. Costa Luminosa erkundet die griechischen Inseln und Kroatien und die Costa Magica besucht Griechenland und Malta.

Vier Schiffe kreuzen in Nordeuropa. Costa Fortuna bietet spektakuläre zweiwöchige Kreuzfahrten nach Island an, oder alternativ nach Irland, Schottland und England. Costa Favolosa und Costa Diadema brechen zu einwöchigen Kreuzfahrten in die baltischen Hauptstädte auf, wobei sie drei Tage Stockholm und zwei Tage St. Petersburg besuchen. Weiteres Ziel sind die norwegischen Fjorde. Das Programm der Costa Fascinosa umfasst 12-tägige Reisen bis zum Nordkap und 9 Tage in der Ostsee.

Wintersaison 2022/2023: Die Königsklasse Weltreise, Große Kreuzfahrten nach Südamerika und Kreuzfahrten in die Emirate und Karibik

Die Großen Kreuzfahrten an Bord der Costa Luminosa kommen in der Wintersaison 22/23 zurück: zwei fantastische 50-tägige Reisen, von Genua nach Buenos Aires und von Buenos Aires nach Genua, die den Amazonas hinaufführen. Für diejenigen, die lange Reisen lieben, empfiehlt sich die Costa Deliziosa Weltreise, die am 11. Januar 2023 von Savona aus startet und in drei Monaten die Kontinente Europa, Asien, Afrika und Amerika ansteuert.

Um auch im Winter die Sonne zu genießen, bietet Costa Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate, den Oman und Katar und zu den Traumstränden der karibischen Inseln an. In Kürze werden die Kreuzfahrtprogramme für Südamerika für die Wintersaison 22/23 bekannt gegeben.

Wer näher an der Heimat bleiben möchte, kann die zweiwöchigen Kreuzfahrten der Costa Magica zu den Kanarischen Inseln und den Azoren buchen, während die Costa Diadema nach Griechenland und in die Türkei und im Wechsel nach Israel und Ägypten fährt. Die Costa Smeralda kreuzt im westlichen Mittelmeer, im Herbst gesellen sich noch die Costa Luminosa und Costa Fortuna hinzu. Ebenfalls im Herbst 2022 läuft die Costa Fascinosa Portugal und Spanien an und die Costa Favolosa fährt nach Marokko.

Details zu den Schiffsrouten mit den entsprechenden Buchungsmöglichkeiten sind ab Anfang nächster Woche auf der Costa Website www.costakreuzfahrten.at online und über alle guten Reisebüros verfügbar.

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Über Costa Kreuzfahrten
Costa Kreuzfahrten ist eine italienische Kreuzfahrtgesellschaft mit Hauptsitz in Genua. Sie ist Teil der Carnival Corporation & plc, des größten Kreuzfahrtunternehmens der Welt. Seit über 70 Jahren sind Costa Schiffe (www.costakreuzfahrten.at) auf den Weltmeeren unterwegs und bieten ihren Gästen eine Mischung aus italienischer Lebensart, Gastfreundschaft und Küche sowie Unterhaltung und Erholung. Zur Flotte der Costa Gruppe gehören heute 14 Schiffe, die unter italienischer Flagge fahren. Mit der Costa Smeralda wurde im Dezember 2019 das erste von zwei neuen, besonders umweltfreundlichen Kreuzfahrtschiffen in Dienst gestellt, die zu 100 Prozent mit Flüssigerdgas (LNG) betrieben werden. 2021 kommt das Schwesterschiff Costa Toscana. Die Schiffe verfügen über ein revolutionäres "Green Design" und werden zu 100 Prozent mit LNG (Flüssigerdgas) betrieben, dem weltweit saubersten fossilen Brennstoff. Im Dezember 2020 hatte die Costa Firenze ihr Debüt: Gebaut auf der Fincantieri-Werft in Marghera (Venedig), ist die Gestaltung des neuen Schiffs inspiriert von der Renaissance-Stadt Florenz und steht für den unnachahmlichen italienischen Stil. Weltweit arbeiten mehr als 20.000 Costa Mitarbeiter jeden Tag mit Leidenschaft, um ihren Gästen italienische Lebensfreude auf über 140 verschiedenen Routen, in 260 Destinationen und 60 Einschiffungshäfen zu bieten.

Costa im Web:
www.costakreuzfahrten.at
www.facebook.com/CostaKreuzfahrtenAT
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Marielies Müller | Wolfgang Rudloff
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E: costa@grayling.com


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