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Nutzungsbedingungen


1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling Austria GmbH (Grayling) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten von Grayling fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Grayling geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Grayling schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers widersprochen wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Grayling wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Grayling noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Grayling alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Grayling den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige Eingang (d.h. an den von Grayling angegebenen Terminen) aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Grayling zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Grayling werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Grayling verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Grayling im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Grayling geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Grayling ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Grayling gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Grayling ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Grayling vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Grayling berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. In Falle einer durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründeten Einstellung der Arbeit durch Grayling, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Grayling in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Grayling. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 8% des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Grayling Mitarbeitern werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Grayling Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Grayling hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Grayling für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Grayling vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Grayling ausgeschlossen.

6.2. Grayling gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Grayling eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Grayling von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Grayling behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Grayling durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Grayling den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Grayling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grayling kann in diesem Fall dem Auftraggeber die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Grayling möglich. Grayling kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Grayling haftet für alle durch von Grayling oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Grayling verrechnet grundsätzlich für Konzept-Präsentationen ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Grayling vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Grayling.

10. Geheimhaltung
Grayling verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Grayling und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Grayling zuständige Gericht als vereinbart. Grayling ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Emirates nimmt Verbindung zwischen Mailand und New York JFK wieder auf

Emirates nimmt Verbindung zwischen Mailand und New York JFK wieder auf
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Emirates nimmt Verbindung zwischen Mailand und New York JFK wieder auf © Emirates

Pressemeldung, 07.04.2021 Wien/Dubai, 7. April 2021 – Emirates hat angekündigt, die Direktverbindung zwischen Mailand Malpensa und dem New Yorker John F. Kennedy International Airport ab dem 1. Juni 2021 wieder aufzunehmen und damit die ganzjährige Anbindung zwischen Europa und den USA wieder zu etablieren.

Der Flug Mailand - New York JFK wird eine Erweiterung des bestehenden Emirates-Flugs EK205 nach Mailand sein, der mit Boeing 777-300ER durchgeführt wird. Dieser bietet 8 Sitze in der First Class, 42 Lie-Flat-Sitze in der Business Class und 304 ergonomisch gestaltete Sitze in der Economy Class. Emirates erhöht den Service von und nach New York JFK damit auf drei tägliche Flüge, um den Handel und den Tourismus zu unterstützen und gleichzeitig Kunden weltweit mehr Konnektivität, Komfort und Auswahl zu bieten.

Der Emirates-Flug EK205 startet in Dubai (DXB) um 09:45 Uhr und kommt um 14:20 Uhr in Mailand (MXP) an, bevor er um 16:10 Uhr weiterfliegt und am selben Tag um 19:00 Uhr am New Yorker John F Kennedy International Airport (JFK) ankommt. Der Rückflug EK206 startet in JFK um 22:20 Uhr und kommt am Folgetag um 12:15 Uhr in Mailand an. EK206 verlässt Mailand am nächsten Tag um 14:05 Uhr in Richtung Dubai, wo er um 22:10 Uhr ankommt (alle Zeiten Ortszeiten).

Emirates hat kürzlich die Verbindungen in die USA mit der Wiederaufnahme von Flügen zu 11 Destinationen (einschließlich Orlando und Newark im Juni) erhöht. Der wiederaufgenommene Kurs zwischen Dubai, Mailand und New York JFK bietet Reisenden, die aus Europa, dem Nahen Osten, Westasien und Afrika über Dubai oder Mailand anreisen, mehr Auswahl und ermöglicht über das Codeshare-Abkommen der Airline mit Jetblue einen nahtlosen Zugang zu vielen weiteren US-Destinationen.

Die Fluggesellschaft hat den Betrieb in ihrem gesamten Netzwerk sicher und schrittweise wieder aufgenommen. Seit der sicheren Wiederaufnahme der touristischen Aktivitäten im Juli 2020 bleibt Dubai eines der beliebtesten Urlaubsziele der Welt, insbesondere während der Wintersaison. Die Stadt ist für internationale Geschäfts- und Freizeitreisende geöffnet. Von sonnenverwöhnten Stränden und kulturellen Aktivitäten bis hin zu erstklassiger Gastfreundschaft und Freizeiteinrichtungen bietet Dubai eine Vielzahl von Weltklasse-Erlebnissen. Dubai war eine der ersten Städte der Welt, die das Safe Travels-Siegel des World Travel and Tourism Council (WTTC) erhalten hat - damit werden Dubais umfassende und effektive Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Gäste bestätigt.

Covid-19-Schutz und Multi-Risiko-Reiseversicherung: Alle Kunden von Emirates können mit der branchenweit ersten Multi-Risiko-Reiseversicherung und dem COVID-19-Schutz sicher und beruhigt reisen. Dieser großzügige Versicherungsschutz wird von Emirates für alle Tickets angeboten, die ab dem 1. Dezember 2020 gekauft wurden, und zwar ohne Zusatzkosten für die Kunden. Zusätzlich zur bestehenden Covid-19-Deckung umfasst dieses Angebot von Emirates auch Vorkehrungen für persönliche Unfälle auf Reisen, Wintersportversicherung, Verlust persönlicher Gegenstände und Reiseunterbrechungen aufgrund unerwarteter Luftraumsperrung oder Reiseempfehlungen, ähnlich wie bei anderen Multi-Risiko-Reiseversicherungsprodukten. Weitere Informationen.

Flexibilität und Planungssicherheit: Die Buchungsrichtlinien von Emirates bieten Kunden Flexibilität und Sicherheit bei der Planung ihrer Reise. Kunden, die ein Emirates-Ticket für eine Reise am oder vor dem 30. September 2021 kaufen, kommen in den Genuss großzügiger Umbuchungsbedingungen und -optionen, falls sie ihre Reisepläne ändern müssen. Kunden haben die Möglichkeit, ihre Reisedaten zu ändern oder die Gültigkeit ihres Tickets um zwei Jahre zu verlängern. Nähere Informationen dazu unter: www.emirates.com/at/german/help/covid-19/ticket-options/.

Gesundheit und Sicherheit: Emirates hat ein umfassendes Maßnahmenpaket für jede Etappe der Kundenreise eingeführt, um die Sicherheit seiner Kunden und Mitarbeiter am Boden und in der Luft zu gewährleisten. Dazu gehört die Verteilung kostenloser Hygienesets mit Masken, Handschuhen, Handdesinfektionsmitteln und antibakteriellen Tüchern an alle Kunden. Weitere Informationen über diese Maßnahmen und die bei jedem Flug verfügbaren Dienstleistungen können hier nachgelesen werden.

COVID-19 PCR-Test: Emirates-Kunden, die vor ihrem Abflug aus Dubai ein COVID-19 PCR-Testzertifikat benötigen, können bei Vorlage ihres Tickets oder ihrer Bordkarte in Kliniken in ganz Dubai Sonderkonditionen in Anspruch nehmen. Der Test kann auch zu Hause oder im Büro durchgeführt werden und liefert Ergebnisse innerhalb von 48 Stunden. Mehr Informationen auf emirates.com.
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Emirates verbindet Menschen und Orte auf der ganzen Welt. Die Fluggesellschaft mit Sitz in Dubai unterstützt erstklassige Sport- und Kulturveranstaltungen und ist eine der weltweit bekanntesten Airline-Marken. Seit 2004 fliegt Emirates ab Österreich, inspiriert zum Reisen und fördert Handelsbeziehungen weltweit. Mit sechs wöchentlichen Flügen ab Wien verbindet Emirates Österreich derzeit mit über 90 Destinationen auf sechs Kontinenten. Seit Ende März 2021 setzt Emirates auf Strecke nach Wien wieder ihr Flaggschiff A380 ein. Emirates SkyCargo transportiert aus Österreich Exportgüter wie Elektronik, Arzneimittel oder Kristallwaren zu Märkten im Nahen und Mittleren Osten, Afrika und Asien. An Bord der modernen und effizienten Flotte von 270 Großraumflugzeugen bietet die Fluggesellschaft ihren Gästen vielfach ausgezeichneten Komfort und Service sowie freundliches Kabinenpersonal aus über 130 Ländern. Am Boden verbindet Emirates jedes Jahr Millionen von Menschen durch die zur Firmengruppe gehörenden Unternehmen, wie den Reiseveranstalter Emirates Holidays und das Destination-Management-Unternehmen Arabian Adventures. Weitere Informationen unter www.emirates.at, auf www.facebook.com/emirates sowie www.twitter.com/emirates.

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