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Nutzungsbedingungen


1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling Austria GmbH (Grayling) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten von Grayling fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Grayling geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Grayling schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers widersprochen wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Grayling wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Grayling noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Grayling alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Grayling den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige Eingang (d.h. an den von Grayling angegebenen Terminen) aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Grayling zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Grayling werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Grayling verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Grayling im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Grayling geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Grayling ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Grayling gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Grayling ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Grayling vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Grayling berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. In Falle einer durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründeten Einstellung der Arbeit durch Grayling, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Grayling in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Grayling. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 8% des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Grayling Mitarbeitern werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Grayling Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Grayling hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Grayling für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Grayling vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Grayling ausgeschlossen.

6.2. Grayling gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Grayling eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Grayling von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Grayling behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Grayling durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Grayling den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Grayling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grayling kann in diesem Fall dem Auftraggeber die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Grayling möglich. Grayling kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Grayling haftet für alle durch von Grayling oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Grayling verrechnet grundsätzlich für Konzept-Präsentationen ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Grayling vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Grayling.

10. Geheimhaltung
Grayling verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Grayling und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Grayling zuständige Gericht als vereinbart. Grayling ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Ostern feiern mit Milka

Tolle Neuheiten - wie der Schmunzelhase in den Sorten Milka Dark Milk und Mirabell Echte Salzburger Mozartkugeln in speziellen Oster-Editionen - volle Vielfalt und viele Geschenkideen
Milka Ostern
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Pressemeldung, 04.03.2021 Wien, 04. März 2021 – Ostern kündigt sich an. Das beliebte Fest im Frühjahr feiern alle gern – Freunde, Familie, Jung und Alt. „Lasst uns Ostern zarter machen“ - unter diesem Motto bringt Mondelēz International diese Ostersaison eine neue Produktvielfalt heraus, die für jeden etwas bietet. Spannende Produktneuheiten und Klassiker in neuen Variationen sorgen für ein zartes Ostererlebnis und helfen Oster- und Schokofans die Magie der Eiersuche noch einfacher zu verbreiten.

Klassiker in neuen Sorten
Treu begleitet er jedes Osterfest – dieses Jahr wird er in einer weiteren Sorte angeboten. Den Milka Schmunzelhasen gibt es jetzt auch mit köstlicher Milka Dark Milk Schokolade. Die zarte Alpenmilchschokolade mit mehr Kakao macht den Schmunzelhasen für erwachsene Schokofans zum attraktiven Geschenk. Die Sorte Dark Milk gibt es dieses Jahr auch neu als Milka Feine Eier Dark Milk und Milka Feine Eier Dark Milk Kakao Mandel Crème.

Rituale und Traditionen
Kein Osterfest ohne traditionelle Eiersuche! Milka bietet viele neue Ideen, damit der Spaß für die ganze Familie jetzt noch bunter wird. Zum Beispiel mit dem Milka Ostereiersuche Mix, dessen Design an einen Osterkorb erinnert. Er enthält eine bunte Mischung aus Milka Oster-Eiern und Milka Mini Eggs sowie lustige Wegweiser auf der Verpackungsrückseite, die perfekt zur Eiersuche eingesetzt werden können. Auch der neue Milka Mini Eggs Multipack eignet sich wunderbar zum Verstecken oder als Zugabe fürs Osternest. In jedem Multipack befinden sich jeweils acht Päckchen der Milka Mini Eggs.

Zum Naschen und Teilen
Für alle, die gerne gemeinsam genießen, bringt Milka jetzt drei neue Osternester heraus – perfekt abgestimmt auf alle Fans von Milka, Oreo und Toblerone. Mit ihren österlich-dekorativen Designs und ihrer feinen Auswahl laden sie zum gemeinsamen Naschen und Teilen ein. Auf Milka Zarte Momente setzt das Milka Osternest. Das Milka & OREO Osternest bietet beliebte Milka und OREO Variationen. Auch das Milka & Friends Osternest hält verschiedene Köstlichkeiten bereit – von Milka Zarte Momente über Toblerone bis hin zur beliebten Sorte Daim. Da ist garantiert für jeden Geschmack etwas dabei!

Geschenke für Erwachsene: mit Milka, Toblerone und Mirabell Oster-Editionen
Und natürlich kommen auch große Genießer mit Milka auf ihren Geschmack. Eine neue Geschenkidee ist zum Beispiel das Milka Pralinen Osterpräsent, attraktiv verpackt in österlichem Design. Die Präsente enthalten fünf Sorten Milka Zarte Momente Pralinen: Toffee Ganznuss, Ganze Haselnüsse, Caramel, Alpenmilch und OREO. Auch das neue Toblerone Osterpräsent in zwei Größen bietet sich zum Verschenken an. Es ist gefüllt mit Toblerone Tinys in den Geschmacksrichtungen Milch, Dunkel und Weiß. Besonders zarte Milka Ostergrüße stecken in dem neuen Milka Pralinen Osterei. Das Ei ist gefüllt mit sechs Milka Zarte Momente Pralinen und eignet sich perfekt zum Aufhängen an den Osterstrauch oder als Geschenkanhänger. Die schöne Präsentidee gibt es auch in der Toblerone Variante: Das Toblerone Osterei enthält sechs beliebte Tinys von Toblerone in den Geschmacksrichtungen Milch und Dunkel.

Doch damit nicht genug: Dieses Jahr feiert Mirabell Echte Salzburger Mozartkugeln in speziellen Oster-Editionen Premiere. So ist der Mirabell Osterhase mit einem Assortiment aus Echte Salzburger Mozartkugeln und Echte Salzburger Mozarttaler von Mirabell gefüllt. Das Mirabell Osterei, gefüllt mit fünf Mirabell Echte Salzburger Mozartkugeln, eignet sich ideal als Oster-Schmuck oder als festlicher Geschenkanhänger, während die Mirabell Geschenkpackung mit Sichtfenster in Tulpenform, mit 18 Mirabell Echte Salzburger Mozartkugeln als wertvolles Ostergeschenk brilliert.

Milka ermutigt mit neuer Kampagne zu Gesten der Aufmerksamkeit und zu mehr Miteinander, damit alle Ostern erleben können
Unter dem Motto „Lasst uns Ostern zarter machen“ begleitet eine groß angelegte Kampagne über alle Kanäle das gesamte Milka Ostersortiment. Für maximale Aufmerksamkeit sorgt unter anderem ein 20-sekündiger TV-Spot, der das Osterfest für alle erlebbar machen und zu mehr Miteinander aufrufen soll. Der Werbespot erzählt nämlich die Geschichte zweier Kinder, die den Ostermorgen für ihren sehbehinderten Freund zu etwas Besonderem machen wollen und eine Schnur für die Eiersuche quer durch den ganzen Garten spannen. Der Junge tastet sich an der Schnur entlang – hin zu einer Osterüberraschung von Milka. Um die Erfahrung sensibel und authentisch darzustellen, wurde die Rolle des Hauptakteurs im TV-Spot mit einem Jungen besetzt, der sehbehindert ist. Zudem wurde der TV-Spot in Kooperation mit Blindenvereinen in Deutschland und Frankreich entwickelt. Diese Geschichte soll Menschen dazu inspirieren, selbst Initiative zu ergreifen und Ostern für andere noch zarter zu machen. "In einer Zeit, in der viele Menschen sozial isoliert sind und nicht so viel Zeit mit ihren Liebsten verbringen können, wie sie es gerne würden, ist die Geschichte der 'Ersten Eiersuche' eine zeitgemäße Erinnerung daran, wie gut sich Inklusion und Füreinander da sein anfühlen und ein Beweis dafür, wie kleine zarte Gesten große Wirkung haben können", erklärt Nina Mahnik, Marketing Manager bei Mondelez Österreich, die Vision zum TV-Spot.

Auf einen Blick:
Milka Oster Neuheiten für jeden Anlass
• Milka Schmunzelhase Dark Milk (50 g o. 100g)
• Milka Feine Eier Dark Milk (100g)
• Milka Feine Eier Dark Milk Kakao Mandel Crème (100g)

Rituale & Traditionen
• Milka Ostereiersuche Mix (162g)
• Milka Mini Eggs Multipack (253g)

Zum Naschen und Teilen
• Milka Osternest (202g)
• Milka & Oreo Osternest (198g)
• Milka & Friends Osternest (196g)

Geschenke für Erwachsene
• Milka Pralinen Osterpräsent (152g)
• Milka Pralinen Kleines Osterpräsent (44g)
• Toblerone Osterpräsent (144g)
• Toblerone Kleines Osterpräsent (40g)
• Milka Pralinen Osterei (55g)
• Toblerone Osterei (48g)
• Mirabell Osterhase (226g)
• Mirabell Osterei (85g)
• Mirabell Geschenkpackung Ostern (300g)
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Über Mondelēz International

Mondelēz International Inc. (NASDAQ: MDLZ) bestärkt Menschen in über 150 Ländern darin, auf die richtige Art und Weise zu snacken. 2020 verzeichnete das Unternehmen einen Netto-Umsatz von rund 27 Milliarden US-Dollar und ist ein führender Snacking-Anbieter mit beliebten Marken wie Milka, Oreo, TUC, LU und Toblerone.

Mit der Strategie „Snacking made Right" bietet das Unternehmen Konsumenten für jeden Anlass den richtigen Snack, zum richtigen Zeitpunkt, auf die richtige Art und Weise hergestellt, an. Denn rund um den Globus werden kleine Mahlzeiten und Snacks im flexibler werdenden Alltag der Menschen immer wichtiger. Dies zeigen auch die Ergebnisse der „State of Snacking™"-Studie, die das Marktforschungsinstitut The Harris Poll im Auftrag von Mondelēz International durchgeführt hat. Weitere Informationen hier.

Mondelēz International ist im Standard & Poor's 500 Index, im NASDAQ 100 und im Dow Jones Sustainability Index gelistet. 

Mehr über uns erfahren Sie unter www.mondelezinternational.com oder folgen Sie uns auf Twitter. Das Presseportal für Deutschland, Österreich und die Schweiz finden Sie hier: http://www.mynewsdesk.com/de/mondelez-germany



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Pressesprecherin Mondelez Österreich
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Schönbrunnerstraße 297-307
1120 Wien
T: +43 1 253 013 7054
E: livia.kolmitz@mdlz.com

Pressestelle Mondelez Österreich
Grayling Austria
Nicole Hall, Nina Sommerbauer & Azra Ibrahimovic
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1070 Wien
T: +43 1 524 43 00
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