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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling Austria GmbH (Grayling) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling legen die Rechte und Pflichten der Grayling fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Grayling geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Grayling schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Grayling wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Grayling noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Grayling alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Grayling den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Grayling angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Grayling zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Grayling werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Grayling verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Grayling im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Grayling geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Grayling ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Grayling gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Grayling ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Grayling vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Grayling berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Grayling, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Grayling in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Grayling. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Grayling Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Grayling Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Grayling hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Grayling für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Grayling vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Grayling ausgeschlossen.

6.2. Grayling gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Grayling eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Grayling von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Grayling behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Grayling durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Grayling den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Grayling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grayling kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Grayling möglich. Grayling kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Grayling haftet für alle durch von Grayling oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Grayling verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Grayling vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Grayling.

10. Geheimhaltung
Grayling verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Grayling und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Grayling zuständige Gericht als vereinbart. Grayling ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Sonos stellt mit dem Move den ersten akkubetriebenen Sonos Speaker für draußen vor

Sonos Move
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Pressemeldung, 05.09.2019
Sonos geht den ersten Schritt raus aus dem Zuhause: Der Sonos Move ist der erste akkubetriebene Smart Speaker für großartigen Sound drinnen, draußen und unterwegs. Der Move, der im WLAN ein fester Bestandteil des Sonos Systems ist und zusätzlich über Bluetooth verfügt, ist ein kraftvoller Speaker, der neue Maßstäbe im Bereich der tragbaren Speaker setzt. Ab heute vorbestellbar und ab dem 24. September für 399 Euro global verfügbar.

Wien, 5. September 2019 –​ Sonos ​(Nasdaq: SONO)​ hat heute den Sonos Move vorgestellt. Mit dem kraftvollen, vielseitigen Smart Speaker geht das Unternehmen den ersten Schritt raus aus den eigenen vier Wänden und sorgt so überall für Sonos Sound. Move basiert auf jahrelanger Erfahrung im Bereich Home Audio und vereint das Beste der Sonos Software-Plattform und des Partner-Netzwerks. Wie alle Sonos Smart Speaker unterstützt der Move weltweit mehr als 100 Streamingdienste, mehrere Sprachassistenten und AirPlay 2. Sonos bringt diesen Herbst mit dem Move, Sonos Port und Sonos One SL drei neue Produkte auf den Markt, die weiter auf dem smarten System von Speakern und Komponenten des Unternehmens aufbauen und die Flexibilität für Sonos User weiter vergrößern.

„Sonos setzt seit Beginn auf die größtmögliche Flexibilität für seine User. Unsere Plattform gibt ihnen die Freiheit, genau die Musik zu hören, die sie favorisieren, und Audioinhalte so zu hören und zu steuern, wie sie es wollen”, sagt Patrick Spence, CEO Sonos. „Der Move bietet eine noch nie dagewesene Flexibilität. Zum ersten Mal kann Sonos überall hin mitgenommen werden. Mit dem Move beginnt für uns eine neue Ära. Großartiger Sound ist also nicht mehr nur auf das eigene Zuhause beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle Bereiche des Lebens.“

Sonos Move
Der Move setzt neue Maßstäbe im Bereich tragbarer Speaker. Mit smartem, flexiblem Sound, überraschend tiefem Bass und einem breiten Klangbild. Perfekt geeignet fürs Musikhören zuhause und mit kraftvollem Sound für unterwegs vereint der Move zwei Smart Speaker in einem. Dank der hohen WLAN-Reichweite ist der Move selbst in den entferntesten Teilen des Gartens fester Bestandteil des Sonos Systems. Der Move ist zudem das erste Produkt von Sonos, das Audio-Streaming über Bluetooth ermöglicht. Dadurch kann Musik auch unterwegs ganz einfach vom Smartphone oder Tablet wiedergegeben werden. Dabei geht Sonos keine Kompromisse bei der Soundqualität ein. Die Trueplay Tuning Technologie wurde weiterentwickelt und das automatische Trueplay Tuning eingeführt, das den Sound des Move ganz automatisch und optimal an seine Umgebung anpasst. 

Sonos Move

Der Sonos Move zeichnet sich durch ein schlankes, ovales Design in Shadow-Schwarz aus. Nachdem Sonos bisher Produkte fürs Zuhause entwickelt hat, die auf Langlebigkeit ausgelegt sind, wurden die Bedingungen für die Qualitätstests für den Move noch einmal verschärft. Sein hochwertiges Design ist im Freien für alle Eventualitäten gerüstet. Das robuste, langlebige Gehäuse hält Stürzen, Stößen, Regen und Feuchtigkeit, Staub und Schmutz, UV-Strahlen und extremen Temperaturen stand und besitzt die Schutzklasse IP56.
 
Der Akku sorgt für eine ununterbrochene Wiedergabe von bis zu zehn Stunden mit nur einer Akkuladung. Zuhause lässt sich der Move ganz einfach auf der mitgelieferten Ladestation aufladen. Dabei verbindet er sich im eigenen WLAN automatisch mit dem eigenen Sonos System, damit die Wiedergabe sofort gestartet werden kann. Der Standby-Modus, der bei Nichtgebrauch oder durch Drücken des Ein-/Aus-Knopfs automatisch aktiviert wird, verlängert die Akkulaufzeit auf bis zu fünf Tage.

Als erstes Unternehmen, das beide führenden Sprachassistenten unterstützt, hat Sonos Google Assistant und Amazon Alexa direkt im Move integriert, wie auch bei allen anderen sprachgesteuerten Speakern. So können Nutzer im WLAN per Sprachsteuerung Musik abspielen, Nachrichten checken und vieles mehr. Als Teil der Sonos Plattform sind weltweit mehr als 100 Streamingdienste verfügbar. Musik, Podcasts und mehr können über die Sonos App, via AirPlay 2 oder direkt über die Apps der Musikdienste gesteuert werden.

Der Move ist ab dem 24. September für 399 Euro auf sonos.com und im Handel erhältlich.

Sonos One SL
Mit dem One SL bestärkt Sonos sein Prinzip der “Freedom of Choice”, der Möglichkeit seiner Nutzer, frei zu entscheiden, welche Audioinhalte sie wie hören und steuern wollen. Der Speaker liefert dabei denselben satten, raumfüllenden Sound wie der Sonos One, aber ohne integrierte Mikrofone. Der Smart Speaker ist ein vollwertiger Bestandteil des Sonos Sound Systems, ersetzt den Play:1 und ist weltweit ab dem 12. September für 199 Euro erhältlich.

Sonos One SL

Das kompakte Design ist in Schwarz oder Weiß verfügbar. Der One SL verfügt über zwei Verstärker der Klasse D und unterstützt die original Sonos Trueplay Tuning Technologie, die in jedem Raum den Sound optimiert. Mit einem Sonos One oder einem weiteren One SL im selben Raum lässt sich der One SL als Stereopaar oder als hintere Speaker im Heimkino-Setup zusammen mit der Playbar, der Playbase oder der Beam einrichten.

Sonos Port
Von jeder Quelle zu jedem Speaker: Der Port bringt Sonos Streaming auf eine Stereoanlage oder einen Receiver. ​A​ls Nachfolger des Sonos Connect liefert der Port einen satteren Sound und erweitert die Sonos Sound Plattform auf traditionelles Home Audio Equipment. Der Port wird ab dem 12. September für 449 Euro in limitierter Menge verfügbar sein, mit einer breiten weltweiten Verfügbarkeit ab Jänner 2020.

Sonos Port

Entwickelt mit Blick auf HiFi-Experten, zeichnet sich der Port durch ein vielseitiges Design und ein matt schwarzes Gehäuse aus, das perfekt in ein Regal oder AV-Rack passt. Der Port wurde hinsichtlich bester Soundqualität und Benutzerfreundlichkeit optimiert und verfügt über einen aktualisierten Digital-Analog-Wandler sowie einen 12-V-Trigger, der den angeschlossenen Verstärker automatisch einschaltet, wenn die Sonos App das Signal dazu gibt. Die Steuerung erfolgt ganz einfach via AirPlay 2, per Sprachsteuerung über Alexa oder Google Assistant (wenn per WLAN mit einem Smart Device verbunden), zudem integriert sich der Port nahtlos ins Smart Home.

Musik, Podcasts, Hörbücher und Internetradio können auf Audio Equipment mit Verstärker gestreamt werden. Auch Schallplatten, CDs und gespeicherte Audiodateien lassen sich auf weitere Sonos Speaker in anderen Räumen via Line-In streamen.


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Sonos
Über Sonos
Sonos (Nasdaq: SONO) ist das führende Smart Home Sound System. Der Pionier im Bereich WLAN-basierter Multiroom-Audiosysteme revolutioniert die Art und Weise, wie wir zuhause Musik hören und Sound erleben, indem er alle digitalen Inhalte zugänglich macht und Nutzern ermöglicht, diese Inhalte beliebig zu steuern – ob über die Sonos App, integrierte Partnerapps oder per Stimme. Das System überzeugt vor allem durch großartigen Sound, durchdachtes Design, einfachste Bedienung und eine offene Plattform. Dadurch wird die ganze Bandbreite des Sonic Internets für Jeden zugänglich. Der Hauptsitz von Sonos ist in Santa Barbara, Kalifornien, USA. Weitere Informationen unter www.sonos.de

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Barbara-Charlotte Bednar
E: barbara.bednar@sonos.com
 
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