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Inhalte und Materialien dürfen bearbeitet und verändert werden, solange die eindeutige Erkenntlich gewährleistet bleibt und keine inhaltliche Veränderung, die eine mögliche andere Bedeutung als den ursprünglichen Inhalt begünstigt. Die Inhalte dürfen nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden. Die Verfremdung der Materialien ist nicht gestattet.

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Weitergabe und Vervielfältigung

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Sonstige Bedingungen

Wir behalten uns vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern oder diese Nutzungsbedingungen an den Dienst anzupassen, um zum Beispiel Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder Änderungen unseres Angebotes zu berücksichtigen. Wir ersuchen Sie daher die Nutzungsbedingungen regelmäßig zu überprüfen. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden direkt auf der Seite veröffentlichen. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen wird spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens veröffentlicht und gilt nicht rückwirkend.

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Diese Nutzungsbedingungen beurteilen sich nach dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wien.

Belegexemplar

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Grayling Austria GmbH
Siebensterngasse 31
1070 Wien
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22.07.2021

VBV fair:pension: Pensionslücke kann nur mit betrieblicher Altersvorsorge geschlossen werden

Der Equal Pension Day am 1. August zeigt einmal mehr, wie wichtig betriebliche Altersvorsorge ist, um die Pensionslücke zu verringern.


Rund 42 %, also etwa 850 Euro monatlich bekommen Frauen derzeit in Österreich weniger Pension als Männer. Darauf macht der Equal Pension Day aufmerksam, der heuer österreichweit auf den
1. August fällt. An diesem Tag haben Männer bereits so viel Pension erhalten, wie Frauen erst bis Jahresende bekommen werden. Geringere Löhne, eine hohe Teilzeitquote – 73 % der Mütter zwischen 25 und 49 Jahren arbeiten Teilzeit – und Unterbrechungen wegen Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen sind einige der Gründe dafür. Diese Faktoren werden allerdings zukünftig noch ausschlaggebender für die Pensionshöhe sein. Denn je länger Unterbrechungen oder Teilzeitbeschäftigung dauern, desto niedriger wird die staatliche Pension, da ab 2028 das gesamte Arbeitsleben (40 Jahre) für die Berechnung der Pensionshöhe herangezogen wird. Auch Jahre mit sehr niedrigem Einkommen bzw. Teilzeitbeschäftigung fallen dann in die Durchrechnung und verringern somit die staatliche Pensionshöhe.

Betriebliche Altersvorsorge sichert Lebensstandard im Alter

„Mit den künftigen staatlichen Pensionen wird man den Lebensstandard im Alter nicht mehr halten können. Dafür braucht es Zusatzpensionen, etwa durch eine betriebliche Altersvorsorge. Nur so kann die Pensionslücke verringert werden“, so Gernot Heschl, Vorstandsvorsitzender der VBV-Pensionskasse. Die VBV-Pensionskasse ist die größte heimische Pensionskasse und Marktführerin bei betrieblichen Zusatzpensionen.

Unternehmen bieten mit Firmenpensionsmodellen nicht nur eine zukunftsorientierte Sozialleistung, sondern kommen damit auch den Fürsorgepflichten gegenüber ihren Mitarbeitenden nach. Sie verbessern deren finanzielle Situation im Alter und motivieren sie so, länger im Unternehmen zu bleiben.

VBV-Pensionskasse bietet mit VBV fair:pension neues Pensionsmodell für betriebliche Altersvorsorge

Unternehmen, die darüber hinaus einen hohen Stellenwert auf Diversity, Genderfairness und soziale Gerechtigkeit legen, können mit der neuen VBV fair:pension eine Pensionsvorsorge für alle Lebenslagen anbieten: Geringverdiener:innen und Teilzeitkräfte, und dadurch indirekt auch viele Frauen, werden durch einen (höheren) Grundbeitrag in diesem Pensionsmodell überproportional gefördert. Außerdem werden Pensionskassen-Beiträge für Karenzzeiten vom Unternehmen nachentrichtet, womit keine finanziellen Einbußen bei der betrieblichen Altersvorsorge während der Kinderbetreuung entstehen.

Die wichtigsten Eckpunkte von VBV fair:pension:

  • Geringverdiener:innen und Teilzeitbeschäftigte werden durch einen (höheren) Grundbeitrag überproportional gefördert.
  • Karenz, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen bedeuten keine finanzielle Einbuße bei der betrieblichen Altersvorsorge mehr – die Beiträge werden nach dem Wiedereinstieg nachentrichtet.
  • Gleichbehandlung bei der versicherungsmathematischen Pensionsberechnung durch sogenannte Unisex-Tafeln: Bei gleich hohem Kapitalstand und den gleichen Rahmenbedingungen erhalten zu Pensionsantritt alle eine Pension in gleicher Höhe, unabhängig vom Geschlecht.
  • Gleichstellung aller Beziehungsformen: Nicht nur Ehepartner:innen, sondern auch eingetragene Partner:innen oder (gleichgeschlechtliche) Lebensgefährt:innen werden als Hinterbliebene anerkannt.
  • Die Mitarbeitenden können selbst einen höheren Hinterbliebenenübergang und einen erhöhten Berufsunfähigkeitsschutz vor der erstmaligen Einbeziehung in das Pensionsmodell wählen und damit ihre Vorsorge an ihre individuelle Lebenslage anpassen.

„Genderfairness und Diversity sind in modernen Unternehmen heutzutage gelebter Standard. Mit der VBV fair:pension können Arbeitgeber:innen nun ein weiteres, inklusives Zeichen setzen und eine Pensionsvorsorge anbieten, die für alle Menschen und alle Lebenslagen passt und damit ein Zeichen für eine moderne Unternehmenskultur setzen“, so Gernot Heschl.

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Die VBV-Pensionskasse ist als Teil der VBV-Gruppe Österreichs Marktführerin bei Betriebspensionen. Zahlreiche namhafte Arbeitgeber aus allen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Sektors haben ihre betriebliche Altersvorsorge der VBV anvertraut. Dadurch haben bereits mehr als 330.000 Personen eine ergänzende Pensionsvorsorge über die VBV-Pensionskasse. www.vbv.at/pensionskasse

Kontakt

VBV-Gruppe
Pressekontakt VBV-Gruppe: 
Mag. Rudolf Greinix, MBA
Leiter Öffentlichkeitsarbeit & Marketing 
VBV-Betriebliche Altersvorsorge AG
T: 01/240 10
M: r.greinix@vbv.at 

Pressestelle VBV-Gruppe:
Michaela Schützinger
Grayling GmbH
T: 01/524 43 00
M: michaela.schuetzinger@grayling.com
 

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