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Nutzungsbedingungen


1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling Austria GmbH (Grayling) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten von Grayling fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Grayling geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Grayling schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers widersprochen wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Grayling wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Grayling noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Grayling alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Grayling den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige Eingang (d.h. an den von Grayling angegebenen Terminen) aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Grayling zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Grayling werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Grayling verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Grayling im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Grayling geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Grayling ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Grayling gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Grayling ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Grayling vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Grayling berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. In Falle einer durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründeten Einstellung der Arbeit durch Grayling, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Grayling in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Grayling. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 8% des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Grayling Mitarbeitern werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Grayling Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Grayling hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Grayling für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Grayling vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Grayling ausgeschlossen.

6.2. Grayling gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Grayling eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Grayling von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Grayling behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Grayling durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Grayling den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Grayling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grayling kann in diesem Fall dem Auftraggeber die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Grayling möglich. Grayling kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Grayling haftet für alle durch von Grayling oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Grayling verrechnet grundsätzlich für Konzept-Präsentationen ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Grayling vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Grayling.

10. Geheimhaltung
Grayling verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Grayling und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Grayling zuständige Gericht als vereinbart. Grayling ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Wachstum bei der Huawei AppGallery: App-Downloads in 12 Monaten fast verdoppelt

Ein Anstieg von 83 % bei den App-Downloads und ein Wachstum von 33 % bei den monatlich aktiven Nutzern zeigt ein erfolgreiches Jahr für das Huawei App-Ökosystem
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Pressemeldung, 03.03.2021 Wien, am 03. März 2021 – Die Huawei AppGallery – einer der drei größten App-Marktplätze weltweit, hat, ein Jahr nach der Verkündung der Pläne zur Erweiterung des mobilen Ökosystems am Mobile World Congress (MWC) im Jahr 2020, mehrere Meilensteine erreicht:
  • Die Zahl der registrierten Entwicklerinnen und Entwickler in der Huawei AppGallery konnte auf 2,3 Millionen erhöht und somit ein Plus von 77 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Mittlerweile sind in der Huawei AppGallery nun auch 300.000 Entwicklerinnen und Entwickler außerhalb Chinas registriert.
  • Die weltweite Nutzerschaft der Huawei AppGallery ist auf 530 Millionen monatlich aktive Nutzer (MAUs) gestiegen und kann in Europa, im Vergleich zum Vorjahr, einen Anstieg von 61,5 % auf mehr als 42 Millionen Nutzer verzeichnen.
  • 120.000 mit HMS Core integrierte Apps sind aktuell in der Huawei AppGallery verfügbar. Das ergibt einen Anstieg von 118 % im Vergleich zum Vorjahr.
  • Die Huawei AppGallery verzeichnete außerdem einen Anstieg von 384,4 Milliarden Downloads im Jahr 2020. Das sind 174 Milliarden mehr als im Vorjahr.
  • Mit über 500 % mehr Spielen, die, verglichen mit dem Vorjahr, auf der Huawei AppGallery verfügbar sind, steht Gaming an der Spitze der App-Expansion. Huawei Nutzer gehören dadurch zu den ersten, die innovative neue Spiele auf der ganzen Welt erleben können. Unter den Neueinführungen des letzten Jahres sind beispielsweise AFK Arena, Asphalt 9: Legends, Clash of Kings und viele mehr.

Im Vorjahr stellte Richard Yu, Executive Director und CEO der Huawei Consumer Business Group die Vision vor, die Huawei AppGallery zu einer offenen, innovativen App-Plattform zu machen, die für Nutzer weltweit zugänglich ist.

Das schnelle Wachstum der Huawei AppGallery wurde durch Huaweis Investitionen im Rahmen der Strategie, das Ökosystem der Huawei Mobile Services (HMS) auszubauen, gefördert. Huawei Mobile Services beschäftigt mittlerweile über 8000 Ingenieure im Bereich Forschung & Entwicklung und mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im globalen technischen Support-Team. Dadurch konnte die Anzahl der HMS Core-Integration-Apps im Vergleich zum Vorjahr um 118 % auf 120.000 steigen sowie auf globaler Ebene die Zahl der monatlich aktiven Quick-App Nutzer um 200 % auf 100 Millionen wachsen.

Huawei AppGallery „Global + Local“-Strategie: Support für lokale Entwicklerinnen und Entwickler am globalen Markt
Die Huawei AppGallery arbeitet mit Entwicklerinnen und Entwicklern sowohl auf lokaler als auch auf globaler Ebene zusammen, um den Nutzern die relevantesten Apps zur Verfügung zu stellen und ihnen eine größere Auswahl zu bieten. Zudem wird durch die Zusammenarbeit die Anzahl der Entwicklerinnen und Entwickler, die mit der Plattform arbeiten, erhöht.
Entwicklerinnen und Entwickler erreichen durch eine Präsenz auf der Huawei AppGallery sowohl lokales als auch wachsendes globales Publikum. Im Laufe des letzten Jahres wurde die Huawei AppGallery durch zahlreiche internationale Apps erweitert.

Huawei Mobile Services in Österreich als Innovationsmotor
Kontanktlos zahlen mit Bluecode und Bluescan: Händler App veröffentlicht
Auch auf lokaler Ebene kooperiert Huawei eng mit österreichischen App-Anbietern sowie Entwicklerinnen und Entwicklern, um das Huawei AppGallery Angebot auszubauen. Seit Februar 2021 ist nun auch die in Österreich entwickelte Mobile-Payment-Lösung Bluecode für Huawei Nutzer in der Huawei AppGallery und im Huawei Wallet verfügbar. Die bargeldlose Bezahlung funktioniert bequem, sicher und schnell. Der Einkaufsbetrag wird direkt vom Girokonto des Nutzers abgebucht. Bluecode nutzt dabei die vorhandene Infrastruktur des Handels sowie der Banken und sichert die Erträge und die Wertschöpfung der heimischen Wirtschaft. Durch das Angebot profitieren Huawei Nutzer nun von der vollintegrierten Zahlungsfunktion direkt im Huawei Wallet und der Erweiterung der Huawei AppGallery.

Seit kurzem wird auch die Bluescan-App für Händlerinnen und Händler in der Huawei AppGallery angeboten. Bluescan ist eine App für Händlerinnen und Händler mit der Bluecode-Zahlungen angenommen werden können. Sie ist ideal für alle Zahlungen, die ohne Kasse erfolgen. Ob direkt im Laden bei der Beratung, in der Gastronomie oder an Marktständen – mit der Bluescan App können mobile Zahlungen günstig in allen mobilen Verkaufssituationen akzeptiert werden.

Die Bluescan-App nutzt für die Durchführung einer Bluecode-Zahlung durch die Händlerinnen und Händler die Kamera des Smartphones bzw. Tablets. Mit der integrierten Taschenrechnerfunktion wird der gewünschte Betrag einfach eingetippt. Für eine noch schnellere Zahlungsabwicklung können hinterlegte Produkte und ihre Preise ausgewählt werden. In der Bluescan App ist auch die Eingabe des verdienten Trinkgelds kinderleicht. Der blaue Bluecode (Bar- bzw. QR Code) des Nutzers wird gescannt und die Transaktion verarbeitet. Bluescan ermöglicht vor allem kleinen Händlerinnen und Händlern den einfachen und unkomplizierten Einstieg in die Welt des mobilen Bezahlens mit Bluecode.

Zukunftssicher mit der Huawei AppGallery
Die Huawei AppGallery ist der offizielle AppStore für Huawei Smartphones und Tablets und bereits der drittgrößte App-Marktplatz der Welt. Huaweis Ziel ist es, die Huawei AppGallery in Zusammenarbeit mit den weltweit innovativsten Entwicklerinnen und Entwicklern zu einer zukunftsweisenden, offenen App-Plattform zu machen. Über die Huawei AppGallery lassen sich beliebte Apps und Spiele schnell und unkompliziert installieren. Ob Facebook und WhatsApp, Microsoft Office, amazon Shopping, Bolt, TomTom GO Navigation, HERE weGo, wegfinder oder Top-Games wie Asphalt 9, Gardenscapes, Dystopia: Contest of Heroes, LEGO DUPLO WORLD und Fortnite – die Vielfalt ist groß und wächst täglich. Lokale Experten-Teams arbeiten kontinuierlich daran, dass weitere wichtige Apps für den lokalen, wie internationalen Markt in die Huawei AppGallery integriert werden. So sind bereits österreichische Apps wie Mein ELBA-App der Raiffeisen Bank, die George und s Identity-App der Erste Bank, BAWAG P.S.K. klar, easybank App, Handy-Signatur App, ÖBB, ORF TVthek, jö Bonus Club, willhaben, Stopp Corona, ÖAMTC, Shpock, mjam sowie Apps der heimischen Mobilfunkanbieter in der Huawei AppGallery vertreten. Und wöchentlich kommen neue Apps aus Österreich dazu. Dank einer vierfachen Sicherheitsüberprüfung sind alle Apps in der Huawei AppGallery besonders sicher.

Huawei Services – Nahtloses Musikentertainment und sichere Daten
1. Huawei Mobile Cloud: Mit der Huawei Mobile Cloud können Fotos, Videos, Kontakte, Notizen und andere wichtige Informationen gespeichert werden. Dadurch bleiben die Daten im Falle eines Verlustes gesichert. Die Daten können jederzeit und überall auf ein neues Gerät übertragen werden. Das Cloud Backup ist eine automatische und sichere Backup-Lösung. Außerdem sichert die Galeriedatensynchronisierung alle Fotos und Videos auf der Cloud automatisch und ermöglicht eine Synchronisation aller Huawei Geräte. So können Bilder und Videos in der Cloud auf jedem Gerät angezeigt, verwaltet und heruntergeladen werden. Huawei Drive ermöglicht das Speichern von Fotos, Audiodateien, Videos, Dokumente sowie komprimierte Dateien und Anwendungen des Smartphones in der Cloud. Über die Huawei ID oder über cloud.huawei.com kann der individuelle Cloud-Speicher verwaltet werden, um immer Zugriff zu den eigenen Dateien zu haben. So können im Falle eines Verlustes etwa die eigenen Dateien vom Gerät gelöscht werden.
2. Huawei Music: Mit mittlerweile über 160 Millionen Nutzerinnen und Nutzern weltweit ist Huawei Music nun in 16 europäischen Ländern verfügbar, darunter auch in Österreich. Der Musik-Streamingdienst mit über 50 Millionen Titeln – das entspricht einem ununterbrochenen Musikerlebnis von über 300 Jahren und wurde von Huawei ins Leben gerufen, um auf zahlreichen Huawei Geräten nahtloses Entertainment zu bieten. Personalisierbare Playlisten und täglich neue Musikempfehlungen: Huawei Music bietet ein umfassendes Musik-Streaming-Angebot, das perfekt mit den Huawei Geräten, von Smartphones über Smartwatches bis hin zu Kopfhörern, abgestimmt ist. Die Wiedergabe kann individuell an das jeweilige Gerät angepasst und optimiert werden. Huawei Music ist um einen monatlichen Abo-Preis von EUR 9,99 erhältlich.

Weitere Informationen zur Huawei Consumer Business Group:
  • Webseite: http://consumer.huawei.com/at
  • Facebook: http://www.facebook.com/HuaweimobileAT
  • Instagram: https://www.instagram.com/huaweimobileat/
  • YouTube: https://www.youtube.com/user/HuaweiDeviceCo
  • Community: https://consumer.huawei.com/at/community
  • LinkedIn:https://www.linkedin.com/company/huawei-consumer-business-group/mycompany/
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Über die Huawei Consumer Business Group 

Huawei bietet mit seiner Huawei Consumer Business Group (CBG) Smartphones, mobile Breitbandgeräte, Wearables, Heimgeräte und Cloud-Services an. Das Unternehmen ist der weltweit zweitgrößte Smartphone-Anbieter und betreibt aktuell 14 Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in China, Deutschland, Indien, Russland, Schweden und den USA. Den Anspruch, Premium-Produkte zu schaffen, die sich durch Innovation differenzieren und technologische Durchbrüche erzielen, unterstreichen auch Partnerschaften mit in ihren Bereichen führenden Herstellern wie Leica und Harman Kardon. 

Huawei wurde 1987 gegründet. Heute sind Huawei Produkte und Services in über 170 Ländern verfügbar und werden von rund einem Drittel der Weltbevölkerung genutzt. In Österreich ist Huawei seit 2006 mit einem eigenen Standort vertreten und beschäftigt derzeit rund 100 MitarbeiterInnen.
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Adis Bilalic, Huawei Österreich  
E: adis.bilalic@huawei.com 

Julia Sommer, Nina Sommerbauer & Clara Kaindel, Grayling Austria
T: +43 1-524 43 00, E: huawei.at@grayling.com
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