• Pressemeldungen
  • Pressebilder
  • Info
    • Über uncovr
    • PR Studie
    • Presse
    • Presstige
  • Login
    • Login
    • Neu anmelden
    • Passwort vergessen
Uncovr Newsroom
  • LIGHTBOX:  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • Meldungen
    • Grayling Agentur
    • Aktionstage Nachhaltigkeit
    • AMS Europe
    • checkfelix
    • Commvault
    • Costa Kreuzfahrten
    • Daikin Airconditioning Central Europe
    • SHARE NOW Österreich
    • Edenred
    • Emirates
    • Five Guys
    • Huawei Consumer Business Group
    • Huawei Technologies Austria GmbH
    • JUUL Labs
    • JYSK
    • Kapsch
    • Kapsch BusinessCom
    • Kattus
    • LEVEL
    • List GC
    • Microsoft
    • Mondelēz Österreich
    • REWE Austria Touristik
    • Roter Hahn
    • Sonos
    • SpermidineLIFE
    • Starbucks
    • Strategie Austria
    • Tante Fanny
    • VBV
    • Maestrani
    • Palfinger AG
    • vibe moves you
    • Medallia
  • Media
  • Pressekontakt
  • Newsroom Grayling

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling Austria GmbH (Grayling) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling legen die Rechte und Pflichten der Grayling fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Grayling geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Grayling schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Grayling wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Grayling noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Grayling alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Grayling den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Grayling angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Grayling zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Grayling werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Grayling verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Grayling im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Grayling geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Grayling ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Grayling gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Grayling ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Grayling vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Grayling berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Grayling, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Grayling in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Grayling. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Grayling Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Grayling Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Grayling hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Grayling für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Grayling vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Grayling ausgeschlossen.

6.2. Grayling gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Grayling eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Grayling von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Grayling behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Grayling durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Grayling den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Grayling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grayling kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Grayling möglich. Grayling kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Grayling haftet für alle durch von Grayling oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Grayling verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Grayling vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Grayling.

10. Geheimhaltung
Grayling verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Grayling und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Grayling zuständige Gericht als vereinbart. Grayling ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • Meldungen /
  • Sonos
  • Text
  • Bilder

Goodbye 2020 ... Hello 2021 - Wie feiert Österreich dieses Jahr Silvester?

Sonos Move
Dateigröße: | .
| |

©
Sonos Move © Sonos/Bart's Boekje

Pressemeldung, 28.12.2020

Silvester mit gutem Essen und toller Musik: Das findet in diesem Jahr zuhause statt. Wie Österreich und Europa das neue Jahr willkommen heißen werden, zeigt eine Umfrage von Sonos.

Santa Barbara, Kalifornien – 28. Dezember 2020 –
Trotz allem, was das Jahr 2020 mit sich gebracht hat, ist es für die Hälfte der Befragten wichtiger denn je, Silvester zu feiern. Das zeigt eine neue Umfrage von Sonos. 57% der 18- bis 24-jährigen Europäer:innen möchten das Jahr 2021 gebührend begrüßen. Rund die Hälfte der Österreicher:innen feiern Silvester bereits gerne in den eigenen vier Wänden. Bedingt durch den Lockdown in Österreich, bei dem nur eine Person einen anderen Haushalt besuchen darf, sollen die Österreicher:innen sogar die Silvesternacht zuhause verbringen. Allerdings hatten dies laut Umfrage heuer bereits knapp drei Viertel der Befragten (72%) ohnehin vor.

Zuhause bleiben und nichts verpassen:

Auch zuhause lässt es sich fröhlich ins neue Jahr starten. 37% aller Österreicher:innen fiebern dem Countdown entgegen, bis die Pummerin das neue Jahr einläutet, gefolgt vom traditionellen Walzertanz. Ein Drittel (33%) der Befragten planen einen Spieleabend, ebenfalls 33% wollen lieber Filme schauen und 19% hören ihre Lieblingsmusik und tanzen bis in die frühen Morgenstunden. 43% der Österreicher:innen wollen in diesem Jahr ein perfektes Menü zaubern. Als prominenten Gast an ihrer Silvestertafel wünschen sich 19% der Befragten Lady Gaga, gefolgt von Elon Musk (14%) und Roger Federer (13%). Donald Trump steht dagegen nur bei 5% der Befragten auf der Gästeliste.

Auch unsere Nachbarländer feiern in den eigenen vier Wänden: So planen fast zwei von fünf Europäer:innen (39%) ein perfektes Menü, dekorieren ihr Haus (31%) und erstellen eine eigene Playlist (17%). Ein entspanntes Umfeld ist für 88% aller Teilnehmer:innen der Umfrage das Wichtigste in einem Jahr, in dem man auf persönliche Treffen und Parties weitgehend verzichten musste.

Die wichtigsten Ergebnisse für Österreich:

  • Queen's I Want to Break Free (46%) und ABBA's Happy New Year (37%) sind die beliebtesten Songs, mit denen die Österreicher:innen ins neue Jahr starten möchten. Bei den 18- bis 24-Jährigen steht Journey mit Don’t stop believin‘ nach Queen an zweiter Stelle, dicht gefolgt von Popstar Ariana Grande mit Thank You, Next.
  • Im Jahr 2020 hat sich viel verändert, deshalb wollen 57% der Befragten an ihren altbekannten Silvester-Traditionen festhalten und werden auch dieses Silvester Walzer tanzend in das neue Jahr starten.
  • Über die Hälfte (52%) der Österreicher:innen freuen sich auf einen Silvesterkuss.
  • Fast allen Österreicher:innen (93%) ist ein relaxtes Umfeld zu Silvester wichtig, gefolgt von wertvollen Gesprächen (86%) und guter Musik (73%).
  • 21% der Österreicher:innen hören an Silvester Klassik. Bei der Mehrheit (70%) kommen Popsongs auf die Playlist, während in Polen zu 65% mit Dance Music in das neue Jahr gefeiert wird. Unsere Nachbarn in Deutschland hören zu 23% Hip-Hop, um ins neue Jahr zu starten.
  • Auch wenn der traditionelle Silvesterpfad in Wien und zahlreiche weitere Silvesterveranstaltungen im ganzen Land nicht stattfinden können, findet es die Hälfte der Befragten (50%) nach diesem Jahr wichtiger denn je, den Jahreswechsel zu feiern.
  • 74% der Österreicher:innen blicken optimistisch in das Jahr 2021.
  • Auch wenn wir nicht wissen, was 2021 bringt, freuen sich 56% der Männer und 60% der Frauen auf gute Musik, die für positive Stimmung sorgt.
  • 22% der Befragten planen, weniger Geld für die Silvester-Party auszugeben.

Obwohl sich einige unserer Gewohnheiten durch den Lockdown geändert haben, ist Musik in Österreich nach wie vor wichtig, um besondere Anlässe zu feiern. Unabhängig von der Atmosphäre und den Gästen kann eine großartige Playlist für 61% der Teilnehmer:innen dazu beitragen, die Gespräche am Silvesterabend interessanter zu machen, die Stimmung zu heben (87%) und leichter mit Leuten ins Gespräch zu kommen (81%). Interessanterweise sagen auch 44% aller Österreicher:innen, dass durch gute Musik Partygäste attraktiver wirken. So geben 39% der Österreicher:innen zu, auf einer Party jemandem näher gekommen zu sein, weil sie den gleichen Musikgeschmack hatten.

Brian Beck, Global Director of Music bei Sonos, sagt über die Ergebnisse: „Was wir wirklich sehen, ist, wie sich Musik auf die Stimmung der Menschen auswirkt - eine großartige Playlist, zusammengestellt aus unseren Lieblingsliedern, die zur Stimmung passen, ist ein Muss für Silvester, egal wo wir sind, mit wem wir zusammen sind und was immer wir dieses Jahr tun werden.“

Dies bestätigt auch Hauke Egermann, der als Professor die psychologischen Auswirkungen von Musik an der Universität York erforscht. Er sagt, dass Musik ein entscheidendes soziales Werkzeug ist und war, um das Durcheinander und die Unsicherheit im Jahr 2020 zu bewerkstelligen. „Der Einsatz von Musik als Werkzeug hilft den Menschen, sich wohl zu fühlen und mit ihrer Situation fertig zu werden", sagt Hauke Egermann.

Mit Optimismus in das Jahr 2021:

Mit Blick auf das kommende Jahr haben die Befragten der einzelnen Länder unterschiedliche Einstellungen für 2021. Alle Nationen sind für das kommende Jahr eher optimistisch (68%), wobei die Dänen (79%) am positivsten sind. 61% der Österreicher:innen blicken optimistisch in das Jahr 2021. Die Schweizer:innen (58%) und Schwed:innen (57%) sind eher aufgeregt als ängstlich.

Sonos Radio Silvester Sender zum Start ins neue Jahr:

Und das Beste zum Schluss: Sonos Nutzer:innen können mit zwei handkuratierten Radiosendern auf Sonos Radio ins neue Jahr starten. New Year’s Eve: Dance Party sorgt mit Pink, Prince, Daft Punk und vielen weiteren Interpreten für Party-Stimmung, während man mit New Year’s Day mit sanften Akustik-Klängen in den Neujahrstag startet. Die beiden Stations sind vom 28. Dezember 2020 bis zum 5. Jänner 2021 auf Sonos Radio verfügbar.

*Die Umfrage wurde von Opinium Research mit über 10.000 Befragten aus Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Spanien, Schweden, Schweiz und UK durchgeführt.

Seite drucken Link mailen
Sonos
Über Sonos
Sonos (Nasdaq: SONO) ist das führende Smart Home Sound System. Der Pionier im Bereich WLAN-basierter Multiroom-Audiosysteme revolutioniert die Art und Weise, wie wir zuhause Musik hören und Sound erleben, indem er alle digitalen Inhalte zugänglich macht und Nutzern ermöglicht, diese Inhalte beliebig zu steuern – ob über die Sonos App, integrierte Partnerapps oder per Stimme. Das System überzeugt vor allem durch großartigen Sound, durchdachtes Design, einfachste Bedienung und eine offene Plattform. Dadurch wird die ganze Bandbreite des Sonic Internets für Jeden zugänglich. Der Hauptsitz von Sonos ist in Santa Barbara, Kalifornien, USA. Weitere Informationen unter www.sonos.de

Zur Meldungsübersicht
Allen Meldungen folgen

Pressemappe

Sofort downloaden

Pressetext 6128 Zeichen

Pressetext als .TXT Pressetext kopieren

Bilder (10)

Sonos Move
Sonos Move
2 912 x 2 755 © Sonos/Bart's Boekje
Dateigröße: 1,7 MB | .jpg
| | Alle Größen
Sonos Move
Sonos Move

© Sonos/Bart's Boekje
Sonos New Years Eve
Sonos New Years Eve
2 321 x 3 784 © Katja Oswald-Steinbauer/Bianca Fellinger
Dateigröße: 4,8 MB | .jpg
| | Alle Größen
Sonos New Years Eve
Sonos New Years Eve

© Katja Oswald-Steinbauer/Bianca Fellinger
Sonos Move
Sonos Move
2 944 x 4 416 © Sonos/Bart's Boekje
Dateigröße: 2,1 MB | .jpg
| | Alle Größen
Sonos Move
Sonos Move

© Sonos/Bart's Boekje
Sonos Move
Sonos Move
2 944 x 4 416 © Sonos/Bart's Boekje
Dateigröße: 2,2 MB | .jpg
| | Alle Größen
Sonos Move
Sonos Move

© Sonos/Bart's Boekje
Sonos Radio New Years Day Cover
Sonos Radio New Years Day Cover
2 083 x 2 083 © Sonos
Dateigröße: 3 MB | .png
| | Alle Größen
Sonos Radio New Years Day Cover
Sonos Radio New Year's Day Cover

© Sonos
Sonos Radio New Years Eve Cover
Sonos Radio New Years Eve Cover
2 083 x 2 083 © Sonos
Dateigröße: 2 MB | .png
| | Alle Größen
Sonos Radio New Years Eve Cover
Sonos Radio New Year's Eve Cover

© Sonos
Sonos New Years Eve
Sonos New Years Eve
11 667 x 6 667 © Sonos
Dateigröße: 1,2 MB | .png
| | Alle Größen
Sonos New Years Eve
Sonos New Years Eve

© Sonos
Sonos New Years Eve 2
Sonos New Years Eve 2
11 667 x 6 667 © Sonos
Dateigröße: 955,3 KB | .png
| | Alle Größen
Sonos New Years Eve 2
Sonos New Years Eve 2

© Sonos
Sonos New Years Eve 3
Sonos New Years Eve 3
11 667 x 6 667 © Sonos
Dateigröße: 1,3 MB | .png
| | Alle Größen
Sonos New Years Eve 3
Sonos New Years Eve 3

© Sonos
Sonos New Years Eve 4
Sonos New Years Eve 4
11 667 x 6 667 © Sonos
Dateigröße: 1 MB | .png
| | Alle Größen
Sonos New Years Eve 4
Sonos New Years Eve 4

© Sonos
Weitere anzeigen

Presse­kontakt

Sonos
SONOS I PR Manager DACH & Poland
Barbara-Charlotte Bednar
E: barbara.bednar@sonos.com
 
Grayling Austria GmbH
Julia Sommer, Emilie Habetzeder, Christina Ritschel
T: +43 1 524 43 00, E: sonos.at@grayling.com 
Sonos Move

Sonos Move (. jpg )

© Sonos/Bart's Boekje
Maße Größe
2912 x 2755 1,7 MB
1200 x 1136 340,2 KB
600 x 568 121,5 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
Sonos New Years Eve
Sonos New Years Eve
4,8 MB .jpg © Katja Oswald-Steinbauer/Bianca Fellinger
Sonos Move
Sonos Move
2,1 MB .jpg © Sonos/Bart's Boekje
Sonos Move
Sonos Move
2,2 MB .jpg © Sonos/Bart's Boekje
Sonos Radio New Years Day Cover
Sonos Radio New Year's Day Cover
3 MB .png © Sonos
Sonos Radio New Years Eve Cover
Sonos Radio New Year's Eve Cover
2 MB .png © Sonos
Sonos New Years Eve
Sonos New Years Eve
1,2 MB .png © Sonos
Sonos New Years Eve 2
Sonos New Years Eve 2
955,3 KB .png © Sonos
Sonos New Years Eve 3
Sonos New Years Eve 3
1,3 MB .png © Sonos
Sonos New Years Eve 4
Sonos New Years Eve 4
1 MB .png © Sonos
Presse­verteiler
Sie wollen unsere aktuellen Medienmitteilungen automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Anmelden

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum