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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling Austria GmbH (Grayling) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling legen die Rechte und Pflichten der Grayling fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Grayling geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Grayling schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Grayling wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Grayling noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Grayling alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Grayling den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Grayling angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Grayling zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Grayling werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Grayling verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Grayling im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Grayling geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Grayling ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Grayling gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Grayling ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Grayling vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Grayling berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Grayling, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Grayling in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Grayling. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Grayling Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Grayling Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Grayling hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Grayling für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Grayling vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Grayling ausgeschlossen.

6.2. Grayling gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Grayling eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Grayling von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Grayling behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Grayling durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Grayling den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Grayling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grayling kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Grayling möglich. Grayling kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Grayling haftet für alle durch von Grayling oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Grayling verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Grayling vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Grayling.

10. Geheimhaltung
Grayling verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Grayling und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Grayling zuständige Gericht als vereinbart. Grayling ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Scho(c)kierende Milka Aktion – zarte Worte braucht der Grant

Milka startet das zarteste Jubiläumsjahr mit der Kampagne rund um die limitierte Zarte Worte Edition der Alpenmilch Tafel
Milka Zarte Worte
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Pressemeldung, 23.02.2021 Wien, 23. 02. 2021 – Positive Botschaften verbreiten und für ein fürsorglicheres Miteinander einstehen – dazu ruft Milka zum 120. Jubiläum das ganze Land auf. Bereits seit Beginn des Jahres finden im Rahmen der aktuellen Kampagne zahlreiche Aktionen und Initiativen statt, um diese Message an Herrn und Frau Österreicher zu bringen. Mit der limitierten Zarte Worte Edition regt Milka Konsumentinnen und Konsumenten dazu an individuelle, zarte Botschaften zu gestalten und mit ihren Liebsten zu teilen. Den zarten Worten ließ die Schokoladenmarke nun in einer Nacht und Nebel Aktion auch mutige Taten folgen. So ging die traditionsreiche Marke vergangenes Wochenende ganz neue Wege der Positionierung und sorgt mit positiven Sprüchen in der österreichischen Hauptstadt für frischen Wind im eigenen Auftritt und weniger Grant in der Großstadt.

An insgesamt 10 prominenten Standorten in Wien wurden negative Sprüche mit überdimensionalen Stickern in Form von Schokostückchen in zarte Botschaften umgewandelt.1 So wurde beispielsweise aus „Du kannst mich mal“ über Nacht ein „Du kannst mich mal drücken“ sowie aus „Das Leben ist zach“ ein „Das Leben ist schön“. „Damit möchten wir zeigen, wie einfach es sein kann, die Perspektive zu wechseln und wertschätzende sowie positive Nachrichten zu verbreiten. Eine willkommene Geste, vor allem in Corona-Zeiten. Die aktuelle Kampagne, die neben vielen weiteren Highlights ihren vorläufigen Höhepunkt in dieser OOH Maßnahme findet, stellt für uns den Kick-Off in das bisher zarteste Jahr dar. Denn gerade jetzt braucht der Grant zarte Worte für ein fürsorgliches Miteinander“, kündigt Nina Mahnik, Marketing Manager bei Mondelez Österreich, die Pläne rund um das Jubiläumsjahr an.

Die limitierte Zarte Worte Edition, die bis Frühsommer erhältlich ist, kommt erstmals mit zarten Worten auf den einzelnen Schokostückchen in den Handel und inspiriert mit 24 Worten liebevolle Botschaften für geliebte Menschen zusammenzustellen. Gemeinsam mit einem neuen TV Spot spiegelt sie die Neuausrichtung hinsichtlich Positionierung der Marke wider. „Wir wachsen mit unserer Zielgruppe - den Millennials - quasi mit und wagen neue Wege im Auftritt“, begründet Nina Mahnik die Maßnahme. Dieser frische Spirit soll in allen PR, Social Media, Influencer Relations und Out-of-Home Maßnahmen spürbar sein. So ist auch das Format Podcast für Milka neu und wurde erstmals im Rahmen von zarten Talks mit Jungendbotschafter und Keynote-Speaker Ali Mahlodji als Gastgeber umgesetzt. Die Talks mit Anna Gasser und Anna Veith sind auf @milka_austria nachzusehen und nachzuhören.

Des wird a zarte G’schicht
Das Jubiläumsjahr steht unter dem Motto „120 Jahre Milka: A zarte G’schicht“. Und Milka hat 2021 einiges zu bieten: Eine neue TV-Kampagne, die das zarte Füreinander und Miteinander emotional präsentiert, einen auffälligen Jubiläums-Look & Feel am POS und ein Power-Testimonial-Team bestehend aus Anna Veith, Neuzugang Anna Gasser und Michaela Kirchgasser sowie als Influencer Verena Schneider und Philipp Hansa. Fans des zarten Umgangs können von überall her mitmachen – auf Instagram beispielsweise stehen ihnen aktuell „MilkazarteWorte“-Sticker in Schokoladenstückchenform für die „Zartifizierung“ ihrer Stories zur Verfügung. „Nichts ist schöner als zarte Momente gemeinsam zu zelebrieren. In diesem Sinne wird 2021 definitiv a zarte G´schicht!“, kündigt Nina Mahnik die Pläne für das Jubiläumsjahr an.

Die Kampagne rund um die limitierte Zarte Worte Edition und das Jubiläumsjahr wurde international von WPP All Stars, DAVID Madrid, Ogilvy Germany und Wavemaker entwickelt. Lokal zeichnet die Leadagentur &US GmbH für Konzeption, Lokalisierung internationaler Kampagnen und Social Media verantwortlich. D&K Brand Activation ist federführend für die Aktivierung der Kampagne – u.a. die Konzeption & Umsetzung der OOH Aktivierung der 10 Standorte in Wien - zuständig, während die Mediaplanung bei Wavemaker Österreich liegt und die Öffentlichkeitsarbeit bei Grayling Austria.

110 Werbeflächen von Milka wurden zunächst von einem Graffiti Künstler mit negativen Sprüchen bespielt. Im Anschluss überklebte die Marke Teile der Sprüche und negativen Worte mit positiven Worten in Schokostückchenform.
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Über Mondelēz International

Mondelēz International Inc. (NASDAQ: MDLZ) bestärkt Menschen in über 150 Ländern darin, auf die richtige Art und Weise zu snacken. 2020 verzeichnete das Unternehmen einen Netto-Umsatz von rund 27 Milliarden US-Dollar und ist ein führender Snacking-Anbieter mit beliebten Marken wie Milka, Oreo, TUC, LU und Toblerone.

Mit der Strategie „Snacking made Right" bietet das Unternehmen Konsumenten für jeden Anlass den richtigen Snack, zum richtigen Zeitpunkt, auf die richtige Art und Weise hergestellt, an. Denn rund um den Globus werden kleine Mahlzeiten und Snacks im flexibler werdenden Alltag der Menschen immer wichtiger. Dies zeigen auch die Ergebnisse der „State of Snacking™"-Studie, die das Marktforschungsinstitut The Harris Poll im Auftrag von Mondelēz International durchgeführt hat. Weitere Informationen hier.

Mondelēz International ist im Standard & Poor's 500 Index, im NASDAQ 100 und im Dow Jones Sustainability Index gelistet. 

Mehr über uns erfahren Sie unter www.mondelezinternational.com oder folgen Sie uns auf Twitter. Das Presseportal für Deutschland, Österreich und die Schweiz finden Sie hier: http://www.mynewsdesk.com/de/mondelez-germany



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