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Nutzungsbedingungen


1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grayling Austria GmbH (Grayling) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten von Grayling fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Grayling geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Grayling schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers widersprochen wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Grayling wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Grayling noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Grayling alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Grayling den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige Eingang (d.h. an den von Grayling angegebenen Terminen) aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Grayling zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Grayling werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Grayling verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Grayling im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Grayling geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Grayling ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Grayling gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Grayling ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Grayling vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Grayling berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. In Falle einer durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründeten Einstellung der Arbeit durch Grayling, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Grayling in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Grayling. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 8% des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Grayling Mitarbeitern werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Grayling Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Grayling hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Grayling für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Grayling vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Grayling ausgeschlossen.

6.2. Grayling gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Grayling eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Grayling von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Grayling behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Grayling durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Grayling den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Grayling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Grayling kann in diesem Fall dem Auftraggeber die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Grayling möglich. Grayling kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Grayling haftet für alle durch von Grayling oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Grayling verrechnet grundsätzlich für Konzept-Präsentationen ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Grayling vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Grayling.

10. Geheimhaltung
Grayling verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Grayling und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Grayling zuständige Gericht als vereinbart. Grayling ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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BioBienenApfel: Neues grenzenloses Gesellschaftsprojekt zum Schutz der Artenvielfalt präsentiert

Prominente „Bienen-Botschafter“ wie Dominic Thiem, Sebastian Vettel, Lizz Görgl oder Hermann Schützenhöfer wollen die Menschen zum Umdenken und Mitmachen inspirieren.
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BBA _ Hohensinner _ Vettel _ (c) Philip Platzer _ small © Philip Platzer

Pressemeldung, 07.04.2021 Unter dem Motto „Give Bees a Chance“ wurde am 7. April das grenzüberschreitende Gesellschaftsprojekt „BioBienenApfel“ präsentiert, das neuen Lebensraum für Bienen schaffen soll und bei dem jede Österreicherin und jeder Österreicher mitmachen kann. Unterstützt wird die Initiative von erfolgreichen Persönlichkeiten: Unter anderem machen sich Dominic Thiem und Sebastian Vettel als „Bienen-Botschafter“ für den Schutz der Artenvielfalt stark. Hinter dem Projekt steht die Frutura Unternehmensgruppe, Österreichs größter Produzent und Vermarkter von Obst und Gemüse.

Das Projekt „BioBienenApfel“ startet mit einem ehrgeizigen Ziel: Innerhalb der nächsten 5 Jahre sollen in Österreich bis zu 1.200 Hektar neue Blumenwiesen aufblühen – damit entsteht Lebensraum für bis zu 1 Milliarde Bienen. Das Besondere an dieser Initiative: Jede Österreicherin und jeder Österreicher kann sich unter www.biobienenapfel.at kostenlos ein Päckchen Blumensamen bestellen und damit die Welt für die Bienen ein bisschen besser machen – egal ob im Garten, auf dem Balkon oder auf der Fensterbank. Darüber hinaus gibt es bereits zahlreiche öffentliche Initiativen wie z.B. von Schulen, Altenheimen, Behindertenwerkstätten, Gemeinden oder Vereinen, die das Projekt „BioBienenApfel“ unterstützen wollen und dabei selbst mit kostenlosem Saatgut für großflächige Blumenwiesen unterstützt werden. Auch für engagierte Bio-Apfelbauern gibt es kostenloses Saatgut, um im Herbst perfekte BioBienenÄpfel ernten zu können.

Das klare Ziel all dieser Initiativen heißt: Das Summen darf nicht verstummen! Und weil Bienen keine Grenzen kennen, muss auch ihr Schutz grenzenlos sein. Deshalb wird das Projekt „BioBienenApfel“ innerhalb der kommenden 3 Jahren auch in Deutschland starten.

Gesellschaftliches Umdenken. Manfred Hohensinner hat als Eigentümer der Frutura Unternehmensgruppe das Projekt „BioBienenApfel“ ins Leben gerufen. Seine Motivation: „Der Schutz der Bienen steht beispielhaft für das notwendige Umdenken in unserer Gesellschaft. Wenn wir die Zukunft ‚enkerl-tauglich‘ machen wollen, müssen wir lernen, mit den vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoller umzugehen.“

Prominente Unterstützung. Dominic Thiem, Sebastian Vettel, Lizz Görgl, Charlott Cordes, Franco Foda und Marco Rossi werden das Projekt in den kommenden Monaten als „Bienen-Botschafter“ begleiten. Auch von der Politik gibt es den notwendigen Rückhalt: Hermann Schützenhöfer als Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz und Othmar Karas als Vizepräsident des EU-Parlaments sind als Unterstützer mit dabei.

Bedrohte Bienen. Rund 80 Prozent unserer Ernte von heimischen Obst- und Gemüsesorten verdanken wir der Arbeit (dem Bestäuben) der Bienen im Frühjahr und Sommer. Sie gelten als Heldinnen der Natur, halten das Ökosystem aufrecht und zählen zu den wichtigsten Lebewesen der Welt. Doch die Bienenpopulation ist bedroht, z.B. durch zu wenige Blütenpflanzen, industrielle Landwirtschaft, Monokulturen oder Pestizide.

Inspiration zum Mitmachen. Katrin Hohensinner, Geschäftsführerin der Frutura Unternehmensgruppe: „Mit dem Projekt ‚BioBienenApfel‘ wollen wir die Menschen zum Mitmachen inspirieren, weil wirklich jede und jeder einen Beitrag leisten kann. Uns allen muss bewusst werden, wie wichtig ein gesundes Ökosystem für unser Leben und die nächsten Generationen ist. Die Welt verändert sich und wir tragen die Verantwortung dafür, dass der Weg in eine gute und gesunde Zukunft führt.“

Strenge Richtlinien. Privatpersonen, Unternehmen, Bio-Produzenten, aber auch Städte & Gemeinden können unter www.biobienenapfel.at kostenlos Blumensamen bzw. eigens kreiertes Saatgut der Firma Kärntner Saatbau aus Österreich bestellen. Für den öffentlichen Bereich gibt es bei der Aussaat, Pflege der Flächen und allen Maßnahmen genau definierte Richtlinien, die gemeinsam mit Experten erarbeitet und vom führenden Bio-Zertifizierer „Austria Bio Garantie“ überwacht werden. Sämtliche Daten der eingebrachten Flächen werden außerdem auf www.biobienenapfel.at in einer Online-Datenbank eingetragen, damit das Projekt vollkommen transparent und jederzeit nachvollziehbar ist.

Weiterer Zeitplan. Bis Mitte Mai werden Blumensamen und Saatgut verschickt, um noch in diesem Frühling und Sommer für blühende Wiesen zu sorgen. Ab Anfang Herbst wird es die ersten BioBienenÄpfel zu genießen geben, die bei ausgewählten Bio-Produzenten geerntet wurden. Neben der klassischen Apfeltasse dürfen sich die Menschen auf Apfelwedges, Apfelchips, Apfelsaft oder Apfelpüree im Dominic Thiem-Design freuen. Die Einnahmen aus dem Verkauf werden zur weiteren Finanzierung der Maßnahmen verwendet, damit das Projekt weiter wachsen kann.

Dank an die Partner. Ohne das großzügige Engagement von Partnern ist eine grenzenlose Gesellschaftsinitiative kaum möglich. Hauptpartner beim Projekt „BioBienenApfel“ sind: Frutura Unternehmensgruppe, Gewista, kronehit, Kronen Zeitung, ÖAMTC Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club, Österreichische Post AG, Red Bull Mediahouse, Spar, WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group. Außerdem gibt es zahlreiche Unterstützer, die einen wertvollen Beitrag bei der Umsetzung geleistet haben.


Stimmen der BotschafterInnen zum Projekt „BioBienenApfel“:

Dominic Thiem:
Die Natur ist etwas Faszinierendes, weil sie uns sowohl Kraft als auch Entspannung gibt. Damit das so bleibt, müssen wir sorgsamer damit umgehen. Ich unterstütze das Projekt „BioBienenApfel“, weil es jetzt ein gesellschaftliches Umdenken braucht. Die Menschen haben viele Probleme zu verantworten, aber gemeinsam können wir sie auch lösen – und jeder kann seinen Teil dazu beitragen!“

Sebastian Vettel:
Formel 1 und Umweltschutz sind kein Widerspruch. Um auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet zu sein, braucht es den Mut, neue Wege zu gehen. Ich persönlich will nicht nur den Moment genießen, sondern auch Verantwortung für eine nachhaltige Art zu leben übernehmen. Ich unterstütze das Projekt „BioBienenApfel“, weil ich überzeugt bin, dass jeder einen Beitrag leisten kann.

Lizz Görgl:
Ich bin leidenschaftlich gerne draußen unterwegs und Blumenwiesen zählen für mich zu den schönsten Erlebnissen, die unsere Natur zu bieten hat. Diese Wiesen sind aber nicht nur landschaftlich einzigartig, sie sind vor allem ein wichtiger Lebensraum, von dem wir mehr aufblühen lassen müssen. Denn das Summen darf nicht verstummen. Deshalb unterstütze ich das Projekt „BioBienenApfel“.

Hermann Schützenhöfer:
Der Schutz der Bienen ist über alle Grenzen hinweg ein nationales Anliegen der Landeshauptleute. Mit dem Projekt „BioBienenApfel“ können wir den Grundstein für eine zukunftsweisende Veränderung in unserer Gesellschaft legen. Wir wollen diesen Weg gemeinsam gehen und mit allen neun Bundesländern Österreich zum Blühen bringen.

Othmar Karas:
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir nicht gegen die Natur, sondern nur mit der Natur leben können. Vielen von uns ist bewusst geworden, dass wir die Zukunft aktiv gestalten müssen, wenn wir wirklich Verantwortung übernehmen wollen. Mit dem Projekt „BioBienenApfel“ kann jeder etwas dazu beitragen, Österreich und ganz Europa eine neue Nachhaltigkeit zu geben.

Charlott Cordes:
Die Schönheit der Natur liegt in der Vielfalt, die wir unbedingt erhalten müssen. Jede und jeder von uns kann hier einen Beitrag leisten. Auch eine blühende Fensterbank ist ein wertvoller Lebensraum für die Bienen. Ich unterstütze das Projekt „BioBienenApfel“, weil ich zeigen will, dass Spaß im Leben und Verantwortung für die Zukunft kein Widerspruch sind.

Franco Foda:
Beim Schutz der Bienen ist es wie bei der Fußball-EM: Man darf sich nicht nur auf sein Glück verlassen, sondern man muss auf die Herausforderung gut vorbereiten. Mit dem Projekt „BioBienenApfel“ machen wir uns alle zum sprichwörtlichen zwölften Mann, der das „Team Biene“ auf die Siegerstraße bringen kann. Diese Initiative unterstütze ich gerne.

Marco Rossi:
Auch beim Schutz der Bienen gilt: Angriff ist die beste Verteidigung. Wir müssen jetzt in die Offensive gehen, um mehr Lebensräume zum Blühen zu bringen. Ich unterstütze das Projekt „BioBienenApfel“, weil ich den Gedanken faszinierend finde, dass ich mit einer Blumenwiese die ganze Welt verändern kann.


Presse-Downloadbereich
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Passwort: apfel2021

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